Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen.

1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaigen Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.

4. Das Fahrzeug muss vollständig geschlossen und verriegelt sein ebenso muss die Lenkung frei sein.

5. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung des Waschstraßenbetreiber auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

6. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

7. Die Haftung des Waschstraßenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Reifen, Spoiler, Antenne o. Ä) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und Gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanlage, sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, den Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollten durch dieser obengenannten Teile Beschädigungen an unsere Waschstraße entstehen so ist der Kunde/Fahrzeugführer hier für haftbar.

9. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und
Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft

10. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Betriebs- grundstückes dem Waschstraßenbetreiber oder dem Personal gemeldet wird.

11.Folgende Fahrzeuge dürfen nicht gewaschen werden:
– Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 30 cm
– Reifen mit einer Bauhöhe von weniger als 5 cm
– Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)
– Fahrzeuge mit Spurverbreiterung an der Hinter- und/oder Vorderachse
– Bodenfreiheit von mind. 10 cm
– Old- oder Youngtimer, also Fahrzeuge die älter als 20 Jahre sind
– Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.

12. Verfügt das Fahrzeug über außen nicht serienmäßig angebrachte Teile, fragen Sie bitte unser Personal.

13. Falls die Bedienungshinweise/Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.

14. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

15.Bitte zulässige Kfz-Abmessungen beachten.
AGB SB-Anlagen AUTO-WASCHPARADIES
Sommerlad OHG

Die Benutzung der SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschbox) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen.

1. Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder des Personals sind zu beachten.

2. Folgende Mindestabstände bei den SB-Waschboxen zum Fahrzeug sind einzuhalten:
– Hochdrucklanze ca. 30 cm
– Klarspülfunktion ca. 30 cm
– Lackkonservierung ca. 30 cm
– Glanzspülfunktion ca. 30 cm

3. Der Benutzer sollte sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen.
Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/ Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder nach der durchgeführten Wäsche eine Beschädigung an der Anlage oder Anlagenteile auftritt. Hochdruckschläuche dürfen nicht ineinander verdreht werden.

4. Ist vor der Wäsche erkennbar, dass durch die Durchführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so hat die Wäsche zu unterbleiben und der Betreiber / Personal ist zu informieren.
Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch die Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die Wäsche sofort zu unterbrechen und der Betreiber/Personal ist über diesen Zustand zu informieren.

5. Die SB-Anlagen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, also zur Reinigung von Personenkraftwagen (Fahrzeugoberwäsche) benutzt werden. Die SB-Anlagen dürfen nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden.

6. In den SB-Boxen ist die Motorwäsche, die Reinigung von Fahrrädern und Transporter (max. Höhe im Außenbereich 3,40m, Innenbereich 2,95m) gestattet.
Achtung! Die Reinigung von Motoren und Fahrrädern ist mit äußerster Sorgfalt und nach Angaben des Herstellers durchzuführen! Insbesondere sensible Teile können beschädigt werden! Ein angemessener Sicherheits- abstand ist bei der Reinigung einzuhalten! Achten Sie darauf, dass Sie einen ausreichenden Abstand halten, so dass weder Teile beschädigt noch durch Spritzer auf der Kleidung verunreinigt werden kann! Die Reinigung von Motoren, Fahrrädern und Transportern erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr! Eine Haftung des Betreibers besteht nur dann, wenn ihn oder die Mitarbeiter/innen eine grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden trifft.

7. Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber / Personal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.

8. Aus abwasserrechtlichen Gründen dürfen mitgebrachte Reinigungsmittel-
Chemie nicht verwendet werden! Eigenes Wasser darf nicht verwendet werden.

9. Die maximale Fahrzeughöhe in den SB-Waschboxen beträgt außen 3,40 m und innen 2,95m.

10. „Vorsicht beim Saugen“ aufgrund der Saugkraft der Sauger kann es möglich sein, dass lose im Fahrzeug liegende Teile bzw. Gegenstände aufgesaugt werden können. Für aufgesaugte Teile oder Sachen haftet der Anlagenbetreiber nicht. Ein Öffnen der Staubsauger und Durchsuchen der Staubsaugerinhalte kann nicht vorgenommen werden. Vor dem Beginn des Saugens ist deshalb darauf zu achten, dass keine Sachen eingesaugt werden können, an deren Erhalt der Kunde Interesse hat.

11. Abladen/Abstellen von Müll jeglicher Art ist verboten und wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Das Betreten/Befahren des Grundstückes zum Zwecke des Müllabladens ist verboten.

12. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

13. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.